|
|
Wussten Sie schon,
- dass Sie am Taxistand grundsätzlich freie Fahrzeugwahl haben, auch wenn das Taxi nicht an vorderster Stelle steht?
- dass in einem als Nichtraucher gekennzeichneten Taxi absolutes Rauchverbot für Fahrgast und Fahrer gilt?
- dass Taxifahrer innerhalb des Stadtgebietes grundsätzlich Beförderungspflicht haben?
- dass der Fahrgast die gesetzliche Pflicht hat, sein Wechselgeld umgehend zu überprüfen?
- dass in jedem Taxi eine Alamranlage gesetzlich vorgeschrieben ist?
- dass ein blinkendes Dachzeichen auf eine Notsituation (z.B. Überfall) hinweist?
- dass Taxifahrer sich einer regelmäßigen Gesundheitsprüfung unterziehen und ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen müssen?
- dass das Taxi jährlich einer Hauptuntersuchung (TÜV) unterzogen wird?
- dass der Fahrpreisanzeiger (Taxameter) jährlich geeicht wird?
- dass bei neuen Fahrzeugen der Fahrpreis im Innenspiegel angezeigt werden kann?
- dass Fahrgäste sich, wie in einem PKW auch, anschnallen müssen?
- dass der Chauffeur den Sicherheitsgurt laut §21a StVO nicht anlegen braucht, damit er bei eventuellen Übergriffen schnell reagieren kann?
- dass Zuschläge für Großraum-Wagen, sperriges Gepäck oder die Beförderung von Tieren in der örtlichen Tarif-Ordnung verankert sind?
- dass der Chauffeur nicht verpflichtet ist, stark alkoholisierte Personen oder Kunden mit extrem verschmutzter Kleidung zu transportieren?
- dass der Chauffeur liegengebliebene Gegenstände in der Taxi-Leitstelle oder im Fundbüro abgibt und der Kunde sie dort abholen kann?
|
|
|